Rechnen wir mal Erst die Rechnung, dann die Methode.

Geld vom Arbeitgeber, das verfällt

· Liegenlassen

Ein Zuschuss, den viele nie abrufen, weil sie nicht danach fragen — mit der staatlichen Zulage obendrauf und der Bindung, die sieben Jahre dauert.

Es gibt eine Sorte Geld, die weder verdient noch gefunden werden muss. Sie steht in einem Vertrag, den du unterschrieben hast, und wird nur ausgezahlt, wenn du danach fragst. Fragst du nicht, verfällt sie Monat für Monat.

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss zusätzlich zum Gehalt. Der Haken: Sie fließen nicht aufs Girokonto, sondern nur in einen bestimmten Vertrag — und der muss erst existieren. Bis dahin passiert nichts. Kein Personalbüro erinnert daran.

Die Zahl, die nur du hast

Wie hoch der Zuschuss ist, kann dir dieser Artikel nicht sagen. Sie steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, und sie schwankt erheblich — von wenigen Euro bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.

Das ist keine Ausrede, sondern die erste Aufgabe: Vertrag heraussuchen oder die Personalabteilung fragen, ob ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht und wie hoch er ist. Diese eine Frage entscheidet die ganze Rechnung.

Rechne mit dem, was dort steht. Als Maßstab drei Größenordnungen:

Zuschuss je Monatim Jahr
240 €
360 €
480 €

Die staatliche Zulage obendrauf

Zusätzlich zahlt der Staat die Arbeitnehmersparzulage, wenn das Geld in eine geförderte Anlageform fließt:

AnlageformZulageauf höchstensergibt
20 %400 € im Jahr80 €
9 %470 € im Jahrrund 43 €
bis 123 €

Dafür gilt eine Einkommensgrenze: seit 2024 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung, 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Wird sie überschritten, entfällt die Zulage für das ganze Jahr — der Zuschuss vom Arbeitgeber bleibt davon unberührt.

Beantragt wird die Zulage mit der Steuererklärung; die nötige Bescheinigung schickt der Anbieter des Vertrags.

Die Rechnung

Einsatz: 0 Euro, wenn der Arbeitgeberzuschuss allein in den Vertrag läuft. Wer die Zulage ausreizen will, stockt aus eigenem Geld auf — das ist aber kein Verlust, sondern eigenes Erspartes. Es ist nur nicht verfügbar, und genau darum geht es in der nächsten Zeile.

Zeit: rund zwei Stunden, einmalig. Vertrag prüfen, Anspruch klären, Vertrag abschließen, dem Arbeitgeber die Kontodaten für die Überweisung geben. Danach etwa zehn Minuten im Jahr für die Anlage in der Steuererklärung.

Bindung: sieben Jahre. Sechs Jahre wird eingezahlt, im siebten ruht der Vertrag. Wer vorher heran will, verliert die Förderung.

erstes Jahr
240 bis 480 €
0 bis 123 €
2 Stunden
120 bis 300 € je Stunde

Und das ist die vorsichtige Betrachtung, denn die zwei Stunden fallen nur einmal an. Über die sieben Jahre der Bindung, bei 30 Euro Zuschuss im Monat und ausgeschöpfter Zulage, kommen rund 3.000 Euro zusammen — für zwei Stunden Einrichtung und siebenmal zehn Minuten.

Kein anderer Posten in dieser Sammlung hat dieses Verhältnis. Der Grund ist banal: Es ist kein Verdienst, sondern ein Zuschuss, der nur eine Unterschrift braucht.

Wann es sich nicht lohnt

Wenn dein Vertrag keinen Zuschuss vorsieht. Dann bleibt nur die staatliche Zulage auf eigenes Geld: höchstens 123 Euro im Jahr, dafür sind bis zu 870 Euro deines eigenen Geldes sieben Jahre gebunden. Das ist eine völlig andere Rechnung als die oben — und je nachdem, was du sonst mit dem Geld machst, keine gute.

Wenn du über der Einkommensgrenze liegst. Die Zulage entfällt, der Arbeitgeberzuschuss nicht. Die Rechnung schrumpft, bleibt aber positiv.

Wenn du absehbar an das Geld musst. Sieben Jahre sind sieben Jahre. Wer in dieser Zeit an den Vertrag geht, verliert die Förderung — und hat für nichts gebunden.

Und schau in die Kosten des Vertrags selbst. Bausparverträge kennen Abschlussgebühren, Fondssparpläne Ausgabeaufschläge und laufende Kosten. Eine Zulage von 43 Euro ist schnell aufgezehrt, wenn der Vertrag mehr kostet. Diese Zahl steht nicht in der Werbung für die Förderung, sondern im Preis- und Leistungsverzeichnis des Anbieters.

Die Empfehlung

Stell die eine Frage. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist — beim Arbeitgeber, heute. Alles Weitere folgt daraus, und ohne die Antwort ist jede Rechnung hier Theorie.

Besteht ein Anspruch, ruf ihn ab. Ein nicht abgerufener Zuschuss wird nicht nachgezahlt und nicht angespart. Er verfällt einfach, Monat für Monat, und niemand meldet sich deswegen bei dir.

Vergleiche vor dem Abschluss die Kosten des Vertrags, nicht die Höhe der Zulage. Die Zulage ist überall gleich, die Kosten nicht.

Woher die Zahlen kommen

Fördersätze und Höchstbeträge der Arbeitnehmersparzulage (20 % auf bis zu 400 €, 9 % auf bis zu 470 €, kombiniert bis 123 €) sowie die Einkommensgrenzen von 40.000 beziehungsweise 80.000 Euro seit 2024: Fünftes Vermögensbildungsgesetz, übereinstimmend wiedergegeben von Bankenverband und Anbietern, Stand September 2026. Die Sperrfrist von sieben Jahren — sechs Jahre Einzahlung, ein Ruhejahr — ebenso.

Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist keine allgemeine Zahl und steht deshalb hier nur als Größenordnung. Deine steht in deinem Vertrag.

Dieser Text ist keine Anlageberatung. Er rechnet eine staatliche Förderung durch und empfiehlt kein bestimmtes Produkt.

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