Die Steuererklärung, die du nicht abgeben musst
· Liegenlassen
Der wahrscheinlich beste Stundenlohn, den es gibt — mit der Zahl, die den Durchschnitt verzerrt, und dem Fall, in dem es nach hinten losgeht.
Die lohnendste Methode in dieser Sammlung ist kein Nebenverdienst. Sie ist Papierkram, den man einmal im Jahr erledigen kann und meistens nicht erledigt.
Wer nur Arbeitslohn bezieht, muss oft gar keine Steuererklärung abgeben. Genau diese Gruppe lässt Geld liegen — und zwar Beträge, an die kein Mikrojob heranreicht.
Was tatsächlich zurückkommt
Hier muss niemand schätzen. Das Statistische Bundesamt zählt es aus. Für das Veranlagungsjahr 2022:
| Steuerpflichtige mit Erstattung | 13,2 Mio. |
| Durchschnittliche Erstattung | 1.240 € |
Und jetzt die Zahl, die in keiner Werbung steht. Der Durchschnitt von 1.240 Euro ist nach oben gezogen. So verteilt es sich wirklich:
| Erstattung | Anteil |
|---|---|
| unter 100 € | 8 % |
| 100 bis 1.000 € | 53 % |
| über 5.000 € | 3 % |
Über die Hälfte landet zwischen 100 und 1.000 Euro. Die drei Prozent über 5.000 Euro heben den Schnitt für alle anderen mit an. Wer mit 1.240 Euro rechnet, rechnet mit dem Ergebnis von jemand anderem. Deshalb steht unten beides: der amtliche Durchschnitt und ein vorsichtiger Wert aus der Mitte der Verteilung.
Die Rechnung
Einsatz: 0 Euro. Das Portal der Finanzverwaltung kostet nichts. Kommerzielle Programme führen bequemer durch, sind aber für die Rechnung nicht nötig.
Zeit: die ehrliche Lücke. Wie lange eine Steuererklärung dauert, zählt niemand aus — es gibt dazu keine Statistik, nur Behauptungen. Beim ersten Mal geht Zeit für Zugang, Belege und Verstehen drauf, ab dem zweiten Mal ist vieles vorausgefüllt. Deshalb steht die Zeit hier als Spanne, und der Stundenlohn wird für jeden Wert der Spanne ausgerechnet.
| Zeitaufwand | bei 500 € Erstattung | bei 1.240 € Erstattung |
|---|---|---|
| 3 Stunden | 167 € je Stunde | 413 € je Stunde |
| 6 Stunden | 83 € je Stunde | 207 € je Stunde |
| 10 Stunden | 50 € je Stunde | 124 € je Stunde |
Selbst im schlechtesten Feld dieser Tabelle — kleine Erstattung, zehn Stunden Aufwand — bleiben 50 Euro je Stunde. Zum Vergleich: Für denselben Betrag müsste man bei einer Methode mit 8 Euro Stundenlohn mehr als 60 Stunden arbeiten.
Bindung: keine. Nichts wird abgeschlossen, nichts läuft weiter, niemand hat danach deine Daten.
Wann es sich nicht lohnt
Der Teil, den die Steuersoftware-Werbung auslässt.
Es kann auch andersherum ausgehen. Im selben Jahr mussten 1,8 Millionen Steuerpflichtige nachzahlen, im Schnitt 1.263 Euro. Bei 27 Prozent davon lag der Betrag unter 100 Euro, bei 4 Prozent über 5.000 Euro.
Dabei ist ein Unterschied wichtig: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat keine Wahl — die Nachzahlung kommt so oder so. Wer freiwillig abgibt, stellt einen Antrag, und ein Antrag lässt sich grundsätzlich zurücknehmen, solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Das Risiko ist also nicht symmetrisch. Ob das im Einzelfall trägt, ist eine Frage an jemanden, der Steuerberatung machen darf — hier steht nur, dass der Unterschied existiert.
Die Erstattung ist nicht garantiert. Acht Prozent bekamen unter 100 Euro zurück. Wer keine nennenswerten Werbungskosten hat, ledig ist, das ganze Jahr durchgearbeitet hat und keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann, landet in dieser Gruppe. Dann waren es drei Stunden für einen zweistelligen Betrag.
Und sie lässt sich nicht wiederholen. Das ist der eigentliche Haken. Ein Mikrojob mit schlechtem Stundenlohn lässt sich zehnmal machen. Diese Rechnung geht einmal im Jahr auf, für jedes Jahr genau einmal. Der hohe Stundenlohn sagt, dass sich die Stunden lohnen — nicht, dass es viele davon gibt.
Die Frist, die keine Dringlichkeit ist
Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit. Für 2022 läuft diese Frist Ende 2026 aus, für 2023 Ende 2027, und so weiter.
Das ist kein Countdown, sondern eine Tatsache: Es sind gerade vier Jahre gleichzeitig offen. Wer noch nie abgegeben hat, rechnet die Tabelle oben also nicht einmal, sondern viermal.
Woher die Zahlen kommen
Erstattungen, Nachzahlungen und ihre Verteilung: Statistisches Bundesamt, Lohn- und Einkommensteuerstatistik, Veranlagungsjahr 2022. Die Vier-Jahres-Frist für die Antragsveranlagung folgt aus § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG in Verbindung mit der vierjährigen Festsetzungsfrist.
Der Zeitaufwand ist die einzige Zahl hier ohne Quelle, weil es dazu keine gibt. Sie steht deshalb als Spanne da und nicht als Behauptung.
Dieser Text ist keine Steuerberatung. Er nennt allgemeine Zahlen und Regeln, keine Empfehlung für deinen Fall.