600 Euro für einen Brief
· Liegenlassen
Was bei Verspätung und Annullierung zusteht, warum die bekannteste Zahl gar nicht in der Verordnung steht — und wann es sich lohnt, ein Drittel abzugeben.
Auch das hier ist kein Nebenverdienst. Es ist Geld, das dir bereits gehört und das du nur abholen musst — und zwar mit einem Brief.
Die Beträge stehen nicht in einem Ratgeber, sondern in einer Verordnung. Das macht diese Rechnung zur bestbelegten in dieser Sammlung.
Was zusteht
Wörtlich aus Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004:
| Flug | Ausgleichszahlung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innergemeinschaftlich über 1.500 km | 400 € |
| alle übrigen Flüge | 600 € |
Das ist keine Kulanz, kein Gutschein und keine Verhandlungssache. Es ist ein Anspruch, unabhängig vom Ticketpreis. Wer 39 Euro für den Flug gezahlt hat, bekommt trotzdem 250.
Die bekannteste Zahl steht nicht in der Verordnung
Überall liest man „ab drei Stunden Verspätung". In der Verordnung steht das nicht. Sie regelt Annullierung und Nichtbeförderung — Verspätung als Anspruchsgrund kommt dort nicht vor.
Der Anspruch bei Verspätung stammt aus einem Urteil: Der Europäische Gerichtshof entschied am 19. November 2009 (Rechtssachen C‑402/07 und C‑432/07, „Sturgeon"), dass Fluggäste verspäteter Flüge den Fluggästen annullierter Flüge gleichzustellen sind, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen.
Zwei Dinge folgen daraus, die in den meisten Artikeln fehlen:
Es zählt die Ankunft, nicht der Abflug. Wer mit zwei Stunden Verspätung startet und die Zeit in der Luft aufholt, hat keinen Anspruch. Wer pünktlich startet und wegen eines verpassten Anschlusses vier Stunden später am Ziel ist, hat einen.
Es zählt das Endziel, nicht der Zwischenstopp.
Die Zeile, die gern unterschlagen wird
Artikel 7 Absatz 2 erlaubt der Fluggesellschaft, die Zahlung zu halbieren, wenn sie eine Ersatzbeförderung anbietet, deren Ankunft die ursprüngliche nur um begrenzte Zeit überschreitet:
| Flug | Ersatzankunft nicht später als | dann |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 2 Stunden | 125 € statt 250 € |
| innergemeinschaftlich über 1.500 km | 3 Stunden | 200 € statt 400 € |
| alle übrigen | 4 Stunden | 300 € statt 600 € |
Wer mit 600 Euro rechnet und 300 bekommt, ist nicht betrogen worden — er hat Absatz 2 nicht gelesen.
Dazu kommt die Ausnahme in Artikel 5 Absatz 3: Bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, entfällt die Zahlung. Die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft, nicht bei dir. „War leider das Wetter" in einer Standardmail ist kein Nachweis.
Die Rechnung — zwei Wege
Weg A: selbst fordern. Einsatz null. Ein Schreiben an die Fluggesellschaft mit Flugnummer, Datum, Buchungsnummer und dem Betrag aus der Tabelle. Realistisch ein bis drei Stunden, das Nachfassen eingerechnet.
Weg B: ein Portal beauftragen. Fall melden, Vollmacht erteilen, fertig — eine Viertelstunde. Bezahlt wird per Erfolgsprovision. Die Anbieter nennen sie selbst: 32,13 % inklusive Mehrwertsteuer bei außergerichtlicher Durchsetzung beim einen, 35 % beim anderen; im Markt insgesamt zwischen 25 und 50 % (Stand September 2026, Angaben der Anbieter).
Bei einem 400-Euro-Fall:
| Weg A: selbst | Weg B: Portal | |
|---|---|---|
| Ertrag | 400 € | rund 270 € |
| Zeit | 1 bis 3 Std. | 0,25 Std. |
| Unterm Strich | 133 bis 400 € je Stunde | rund 1.080 € je Stunde |
Wo die eigene Kennzahl an ihre Grenze kommt
Diese Tabelle sagt etwas Unangenehmes über den Stundenlohn: Er spricht klar für das Portal. Wer nur auf ihn schaut, gibt ein Drittel ab und hat trotzdem den besseren Wert.
Deshalb steht hier die zweite Zahl daneben. Die Provision kostet rund 130 Euro, und dafür sparst du ein bis drei Stunden. Du kaufst dir deine Zeit für etwa 45 bis 130 Euro je Stunde zurück. Das ist die eigentliche Frage — nicht, welcher Stundenlohn höher ist.
Kein Stundenlohn der Welt hilft dagegen, dass 130 Euro weniger auf dem Konto sind.
Und deshalb die Empfehlung
Zahlt die Fluggesellschaft auf ein normales Schreiben, mach es selbst. Ein Brief, ein Betrag aus der Tabelle, keine Provision. Bei einem klaren Fall ist das die ganze Arbeit.
Blockt sie ab, beruft sich pauschal auf „außergewöhnliche Umstände" oder antwortet gar nicht — dann nimm ein Portal. Nicht weil es günstiger wäre, sondern weil es an dieser Stelle nicht mehr um Bequemlichkeit geht, sondern darum, ob überhaupt gezahlt wird. 68 Prozent von etwas sind mehr als 100 Prozent von nichts, und die meisten Ansprüche verfallen genau hier: nicht, weil sie unberechtigt wären, sondern weil niemand ein zweites Mal schreibt.
Und wenn du sowieso nie hinterhergeschrieben hättest, ist die Provision der Preis dafür, dass es überhaupt passiert.
Die Frist — vier Jahrgänge sind offen
Ansprüche aus der Verordnung verjähren in Deutschland nach der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Der Bundesgerichtshof hat am 4. Juni 2024 bestätigt, dass die kürzere reisevertragliche Frist auch dann nicht gilt, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war.
Konkret: Ein Flug aus dem Jahr 2023 verjährt Ende 2026. Flüge aus 2024 laufen bis Ende 2027, aus 2025 bis Ende 2028.
Wer in den letzten Jahren einmal vier Stunden am Gate saß, hat den Anspruch also mit hoher Wahrscheinlichkeit noch.
Wann es sich nicht lohnt
Bei kurzen Verspätungen. Unter drei Stunden am Ziel gibt es nichts, egal wie ärgerlich es war.
Wenn wirklich außergewöhnliche Umstände vorlagen und die Fluggesellschaft das belegen kann.
Bei sehr alten Fällen. Die Drei-Jahres-Frist ist keine Formalie.
Und: Diese Rechnung wiederholt sich nicht planbar. Sie gilt für Flüge, die du ohnehin hattest. Ein guter Stundenlohn, aber keine Methode, die sich jede Woche ansetzen lässt.
Woher die Zahlen kommen
Beträge, Halbierung und Ausnahme: Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 5 Absatz 3. Die Drei-Stunden-Grenze: EuGH, Urteil vom 19. November 2009, C‑402/07 und C‑432/07. Die Verjährung: § 195 BGB; BGH, Urteil vom 4. Juni 2024. Provisionssätze: Eigenangaben der Anbieter, Stand September 2026.
Der Zeitaufwand ist wieder die einzige Zahl ohne Quelle und steht deshalb als Spanne da.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er gibt allgemeine Regeln wieder, keine Einschätzung deines Falls.